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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen BalticSecur GmbH Industriestraße 8 18069 Rostock
Allgemeines
Die BalticSecur GmbH im nachfolgenden BS genannt, übt ihre Tätigkeiten im Veranstaltungsschutz, Objektschutz, Personenschutz, Bewachungen aller Art, Detektei, Fahr-, Shuttle- und Limousinenservice, sowie mit Handel von Sicherheitsartikeln und -technik aus. BS erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung, wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggebern, im nachfolgenden AG genannt und BS werden in besonderen Verträgen vereinbart. BS ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und Berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich. Die AGB können ohne Angaben von Gründen jederzeit durch BS geändert werden.
Ausführung
BS entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Art und Weise der Auftragsdurchführung und der Auswahl des zur Ausführung erforderlichen Personals oder Unternehmens, wenn vertraglich nichts anderes geregelt ist. BS hält sich das Recht zur Erfüllung seiner Aufgaben vor, die Personalstärke den Erfordernissen des jeweiligen Auftrages anzupassen. Nachträgliche Anweisungen des AG z.B. auf zahlenmäßige Beschränkung des eingesetzten Personals müssen BS mindestens 48 Stunden vor dem jeweiligen Einsatz übermittelt werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BS. Das Weisungsrecht über das von BS eingesetzte Personal oder Unternehmen liegt ausgenommen bei „Gefahr im Verzug“ bei BS.
Nachunternehmer
BS ist berechtigt sich unter Gewährleistung der Beachtung behördlicher Vorschriften zur Leistungserbringung geeigneter und zuverlässiger Mitarbeiter, Unternehmen zu bedienen, wobei allein BS Vertragspartner bleibt und für die Erbringung der vertraglichen Verpflichtungen zuständig ist. Der AG verpflichtet sich, das von BS eingesetzte Personal oder Unternehmen weder mittelbar noch unmittelbar abzuwerben bzw. dies zu versuchen, dies gilt auch für künftige Aufträge. Der AG darf Personal oder Unternehmen, welches ihm von BS zur Verfügung gestellt wird, während der Dauer des Vertrages und 1 Jahr nach dessen Ablauf weder mittelbar noch unmittelbar, noch direkt, noch über Dritte beschäftigen. Verstößt der Auftraggeber nachweislich gegen die vereinbarte Unterlassungsverpflichtung, so verpflichtet er sich unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zur Zahlung einer Vertragsstrafe von min. 1.000,- € aber max. 10.000,- € für jeden einzelnen Verstoß. Maximal in Höhe des Vertragsvolumens jedes einzelnen Auftrages.
Nachunternehmer Abwerbeklausel
Der Nachunternehmer haftet sowohl als Firma, als auch für das eingesetzte Personal. Analog zu Pkt.3. darf er weder dafür sorgen, dass Personal beim Kunden der BS eingesetzt wird noch für einen Dritten der Personal stellt beim Kunden der BS.
Verschwiegenheitspflicht
Mitarbeiter der BS, dabei macht es kein Unterschied ob im Verhältnis geringfügig angestellt, angestellt, nachbeauftragt oder frei arbeitstätig und Erfüllungsgehilfen von Nachunternehmern, haben über alle nicht allgemein bekannten geschäftlichen Angelegenheiten und Informationen über die BS und über die Kunden der BS absolute Verschwiegenheit zu wahren. Dies betrifft auch den Inhalt von Verträgen und geschäftlichen Absprachen. Verstoßen o.g. Personen nachweislich gegen die Verschwiegenheitspflicht, verpflichten Sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,- € an BS. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Jedoch wird die Vertragsstrafe auf derartige Ansprüche angerechnet.
Vergütung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf Grundlage der vereinbarten Preise und Konditionen nach tatsächlichem Aufwand und Leistung abgerechnet. Alle anfallenden auftragsbezogenen Sonderausgaben der BS, die zur Ausübung und Erfüllung der zu erbringenden Leistung erforderlich sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers der BS und werden gegen Beleg abgerechnet. Sonderausgaben wie: Reisekosten, Übernachtungen, Spesen, Treibstoff, Anmietungen, Eintritte, Telefon-, Park-, Maut-, Straßen- und Fahrgebühren. zzgl. einer Handlingcharge von 5 % netto.
Nacht.-, Sonn.- und Feiertagszuschläge
Die Zuschläge werden auf den Stundenverrechnungssatz netto erhoben.
Arbeitsstunden von 23:00-06:00 Uhr (Nachtarbeit) 15 %
Arbeitsstunden an Sonntagen 50 %
Arbeitsstunden an den Tagen 24. und 31.12 des jeweiligen Jahres 75 %
Arbeitsstunden an Feiertagen (mit Ausnahme der unter genannten Tage) 100 %
Preisänderungen
BS behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit auch für bereits vereinbarte Aufträge anzupassen. Die Preisänderung wird für vereinbarte und bestätigte Aufträge nach entsprechender Mitteilung wirksam. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag im Rahmen der vertraglich vereinbarten Frist, zu kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Information über die Preiserhöhung schriftlich gegenüber BS zu erklären.
Überprüfung der Bonität
BS ist berechtigt eine Überprüfung der Bonität durch eine entsprechende Kreditversicherung durchzuführen. Sollte diese negativ ausfallen wird der zu erwartende Rechnungsbetrag vor Auftragsbeginn zu 50 % fällig. Bei unmittelbar bevorstehender Zahlungsunfähigkeit oder nicht Versicherung durch den entsprechenden Kreditversicherer ist BS berechtigt zu jedem Zeitpunkt den Auftrag zu beenden.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungserstellung erfolgt unmittelbar nach Dienstleistungsende oder monatlich, wenn nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb der gesetzten Frist ohne Abzug fällig. BS ist berechtigt, 10 Tage nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8,5 %, so wie Mahnkosten in Höhe von 10,- Euro pro Mahnung zu berechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nicht oder unvollständig bezahlte Rechnungen zum Inkasso zu geben. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Schuldner zu tragen. Bei Zahlungsverzug ist BS berechtigt die Erbringung weiterer Leistungen für den Auftraggeber auszusetzen, sowie bereits gebuchte Dienstleistungen oder Bestellungen auf Kosten des Auftraggebers zu stornieren. Ein Zurückweisungsrecht besteht außerdem in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Gegen Einwendungen von Einzelpositionen der Rechnung ist unverzüglich eine schriftliche Begründung zu senden. Einwendungen werden nur innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Rechnung berücksichtigt. Danach gilt die Rechnung als sachlich und rechtlich anerkannt.
Mitarbeiterentleihung/-überlassung
Kommt während der Beschäftigung eines BS- Mitarbeiters bei einem Kunden ein direkter Arbeitsvertrag zwischen dem Mitarbeiter und dem Kunden zustande, so gilt dies als eine durch BS durchgeführte erfolgreiche Vermittlung. Für diese Vermittlung erhält BS ein Honorar gemäß nachstehender Auflistung. Hierbei gilt die zwischen dem BS Mitarbeiter und Entleiher getroffene Gehalts- bzw. Lohnvereinbarung.
Überlassungsdauer bis 1 Monat: 2,00 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 2 Monate: 1,75 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 3 Monate: 1,56 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 4 Monate: 1,25 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 5 Monate: 1,00 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 6 Monate: 0,75 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 7 Monate: 0,50 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 11 Monate: 0,25 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer
über
11 Monate: kostenfrei
BS ist berechtigt, den Teil des Arbeitsvertrages zwischen BS Mitarbeiter und Kunden in Kopie anzufordern, in dem der Vertragsbeginn und die Gehaltsbestandteile aufgelistet und durch die entsprechenden Unterschriften bestätigt sind.
Oben genanntes kommt grundsätzlich auch bei der Übernahme eines Nachunternehmers der BS zu tragen. Es wird dafür der Jahresumsatz der letzten 12 Monate genommen dividiert durch 12.
Vertragslaufzeit
Die Vertragsdauer richtet sich nach den definierten Leistungszeiten vom jeweiligen Projektauftrag, oder nach gesondert geregelter schriftlicher Vereinbarung. Verträge ab einem Jahr Vertragslaufzeit die nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden, verlängern sich automatisch um die jeweilig vereinbarte Vertragslaufzeit. Vertragliche Vereinbarungen sind unter Angabe von Gründen 10 Tage vor dem ersten Dienstbeginn schriftlich zu kündigen oder jederzeit bei grober Verletzung der Vertragsklauseln durch den jeweiligen Vertragspartner. Bei nicht fristgemäßer Kündigung vor oder während der Dienstzeit stehen BS Schadenersatzansprüche und Aufwandentschädigung in angemessener Höhe zu. Tritt der Besteller von dem bereits geschlossenen Vertrag vor der Leistungszeit zurück, so ist BS berechtigt die nachfolgende Stornogebühr in Höhe der gebuchten Bruttoauftragssumme zu verlangen. Stornogebühren: bis zum 30. Tag 10 % / vom 29. bis zum 14. Tag 30 % / vom 13. bis zum 07. Tag 50 % / vom 06. Tag bis einschließlich des Leistungstages 80 %.
Vorzeitige Vertragsauflösung
Eine Kündigung ohne wichtigen Grund und ohne Fristeinhaltung ist möglich bei Zahlung von 40 Prozent der ausstehenden Vertragssumme. Bei Verkauf, Umzug oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder Vertragsgegenstandes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein.
Beanstandungen
Beanstandungen jedweder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Lösung des Vertrages, wenn der Unternehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist, spätestens innerhalb von sieben Werktagen für Abhilfe sorgt. Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann BS seine Dienstleistung, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
Informationspflicht des Nachunternehmers
Der eingesetzte Nachunternehmer ist verpflichtet zum Monatsende des bearbeiteten Monats geleistete Stunden per Tel., Fax oder E-Mail an die BS zu übersenden. Sollte durch Unterlassen der Übermittlung der BS Kosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Nachunternehmers. Erfordert die Unterlassung das Stellen doppelter Rechnungen oder Gutschriften, werden dem Nachunternehmer 10,00 € je Rechnung/Gutschrift in Rechnung gestellt.
Schadenersatzpflicht des Nachunternehmers
Sollte durch fahrlässigen oder falschen Handelns des Nachunternehmers der BalticSecur GmbH ein Schaden entstehen oder Verluste, werden diese dem Nachunternehmer in voller Höhe in Rechnung gestellt. Diese ist durch ein Angebot an den Kunden der BalticSecur GmbH und die Anforderung an den Nachunternehmer zu belegen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Haftung
Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Der Unternehmer haftet für Schäden, die durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter, seine leitenden Angestellten, oder seine Mitarbeiter verursacht worden sind, soweit im Rahmen seines Haftpflichtversicherungsvertrages von Bewachungsunternehmen Versicherungsschutz gegeben ist. Es liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für Bewachungsbetriebe uneingeschränkt Zugrunde. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden, die mit der Wachtätigkeit nicht im Zusammenhang stehen, wie die Bedienung von Maschinen und elektrischen oder ähnlichen Anlagen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zumachen Schadenaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seiner unverzüglichen Meldepflicht nicht nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf Personenschäden 2.000.000,00 € /Sachschäden 1.000.000,00 € / Vermögensschäden 50.000,00 €.
Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist sitz der Gesellschaft, Rostock. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
Hausrecht
Für die Dauer des Auftrages überträgt der AG der BS und seinen eingesetzten Mitarbeitern das Hausrecht soweit es erforderlich ist.
Stand Rostock 09.01.2009